Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Manuela Sokatsch und deren Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1 Urheberrecht und Nutzungsrecht
1.1 Von uns erarbeitete und zur Verfügung gestellte Rein-zeichnungen und Entwürfe bleiben Eigentum der Firma Manuela Sokatsch.
1.2 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
1.3 Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Entwürfe oder Reinzeichnungen ist unzulässig.
1.4 Die Firma Manuela Sokatsch überträgt dem Auftraggeber das für den Vertragsgegenstand erforderliche einfache Nutzungsrecht. Die Übertragung von weiteren Nutzungsrechten - abweichend vom Vertragsgegenstand - bedarf der Schriftform und wird gesondert berechnet.
1.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Firma Manuela Sokatsch und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.6 Die Firma Manuela Sokatsch hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
2 Gestaltungsfreiheit, Zuarbeit
2.1 Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat die Firma Manuela Sokatsch Gestaltungsfreiheit. Weisungen, die der Auftraggeber erteilt, werden im Rahmen der gestalterischen Möglichkeiten befolgt sowie Vorschläge des Auftraggebers berücksichtigen. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die die Firma Manuela Sokatsch zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.
2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Manuela Sokatsch rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der uns zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt uns insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
2.3 Mehraufwand, der durch unkorrekte, unvollständige Unterlagen entsteht, wird gesondert berechnet.
3 Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungstellung fällig.
3.2 Die Firma Manuela Sokatsch ist berechtigt, bei länger dauernden Projekten Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen.
3.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.4 Bei Auftragserteilung Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit und Bezahlung der gesamten Forderung.
3.5 Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
4 Rückgabepflicht
4.1 Entwürfe und Modelle sind der Firma Manuela Sokatsch spätestens ein Monat nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere, wenn es nicht zur Umsetzung der Entwürfe kommt.
5 Herausgabe von Daten
5.1 Die Firma Manuela Sokatsch ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Firma Manuela Sokatsch ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat die Firma Manuea Sokatsch dem Auftraggeber Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Firma Manuela Sokatsch verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4 Die Firma Manuela Sokatsch haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Firma Manuela Sokatsch ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6 Haftung
6.1 Die Firma Manuela Sokatsch haftet für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
6.2 Wir verpflichten uns bei begründeten fristgerechten Rügen nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche unserer Geschäftspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere bei Ansprüchen auf Ersatz durch mittelbare Schäden. Zur Zurückweisung der gesamten Lieferung berechtigen keine Mängel eines Teiles der Lieferung.
6.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4 Mit der Abnahme des Produkts übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.5 Die Firma Manuela Sokatsch haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
6.6 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Firma Manuela Sokatsch geltend zu machen. Danach gilt das Produkt als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7 Schlussbestimmungen
7.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Firma Manuela Sokatsch als Gerichtsstand vereinbart.
7.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.